6.  Motive der Tauschbörsennutzung

An dieser Stelle möchte ich klären, warum Tauschbörsen genutzt bzw. noch immer Tonträger gekauft werden. Vergleichen werde ich vor allem den Download aus Tauschbörsen mit demjenigen aus kostenpflichtigen Angeboten, da sie einander ähneln. Es gibt zwar noch weitere - und zwar legale -Möglichkeiten der Musikbeschaffung, wie z.B. den Mitschnitt aus dem Radio, für den es dank der Computertechnik zahlreiche Möglichkeiten gibt, oder das Kopieren von aus Bibliotheken ausgeliehenen Werken ohne Kopierschutz, doch in welchem Umfang diese beiden Möglichkeiten genutzt werden, konnte ich nicht ausfindig machen. Fakt ist: Wenn man eine CD kauft, so hat man zumindest theoretisch eine höhere Qualität, da die Daten dort nicht - wie bei den meisten Downloadanbietern und auch den Tauschbörsen - verlustbehaftet komprimiert wurden. Zudem hat man einen physischen Datenträger, der eine andere Wertschätzung hervorrufen kann als eine virtuelle Datei. Zum einen war man es bis zum Aufkommen leistungsfähiger Heimcomputer gewohnt, einen Tonträger in ein Abspielgerät einzulegen, und außerdem befinden sich CDs oft in einer optisch ansprechend gestalteten Verpackung inklusive eines Begleitheftes; beim Download kann man dies nur als Bilddatei bekommen. Mit anderen Worten: Auch der haptische Effekt spielt eine entscheidende Rolle. Und ein weiterer Vorteil: Die Medien zum Speichern der Daten müssen nicht extra angeschafft werden.

Gegen die CDs spricht jedoch, dass sie deutlich mehr Platz zum Lagern benötigen und auch die tragbaren Wiedergabegeräte größer sind als mobile MP3-Spieler. Natürlich kann man auch CDs kopieren und die Daten im MP3-Format speichern, wobei aber ein eventueller Kopierschutz berücksichtigt werden muss.

Je nach den individuellen Vorlieben können die Zahlungsbereitschaften für CDs und Downloads variieren. Aus diesem Grund möchte ich die Downloadsysteme untereinander vergleichen, d.h. Tauschbörsen gegenüber kostenpflichtigen Downloadanbietern. In der ersten Zeit nach Aufkommen der Tauschbörsen konkurrierten diese allerdings noch direkt mit den Tonträgerverkäufen, da es ja noch keine kostenpflichtigen Downloadanbieter gab.

In Psychologie für die Wirtschaft heißt es: „Motivation ist die Wechselwirkung von Anreiz in der Situation und dem Motiv der Person. [. . .] Um zielgerichtete Handlungen ausführen zu können, muss die Situation passende Gelegenheiten zur Ausführung entsprechender Verhaltensweisen bieten, die betreffende Person über das notwendige Können verfügen sowie bereit sein, ihr Können zum Erreichen bestimmter Ziele einzusetzen.”1

Eine Person braucht also ein Motiv, das hier wohl heißt: Die Beschaffung von Musik, d.h. der Konsum von Musik bringt ihr Nutzen. Die Gossenschen Gesetze beschreiben die Konsumhöhe, wobei es im ersten Gesetz heißt: „Mit steigenden Verbrauchsmengen eines Gutes nimmt der Grenznutzen (oder die marginale Präferenz) pro Zeiteinheit ab. Bei einem freien Gut (dessen Preis gleich Null ist) wird bis zum Sättigungspunkt konsumiert. Bei einem wirtschaftlichen Gut existiert ein positiver Preis, so dass der Grenznutzen im Haushaltsoptimum positiv ist.”2 Dieses Zitat belegt vor allem, dass ein kostenloses Gut stärker konsumiert wird als eines mit einem positiven Preis, und dass die Konsummenge mit zunehmendem Preis abnimmt; Letzteres gilt aber nur, wenn die anderen Optimierungsbedingungen unverändert geblieben sind. Unterschiedliche Personen werden zudem meist unterschiedliche Nutzenfunktionen aufweisen, wobei sich einige möglicherweise überhaupt nicht für bestimmte Informationsgüter interessieren. Ich möchte nun aber davon ausgehen, dass die betrachtete Personengruppe immer einen positiven Nutzen durch diese Güter hat, also bereit ist, ihr Können einzusetzen, um Informationsgüter zu erlangen. Das heißt, ich werde nur das Vorgehen hinterfragen, wie sich Personen ihren Zugang verschaffen.

6.1 Download-relevante Entscheidungskriterien
6.1.1 Individuelles Rechtsverständnis
6.1.2 Wirtschaftliche Kriterien
6.2 Upload-Motive

1Werth, Liober: Psychologie für die Wirtschaft. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2004, S. 189.

2o.V.: Gossensche Gesetze. Netzartikel, letzte Änderung am 07.04.2006. online: http://www2.uni-siegen.de/~vwlii/mikro/gossen.html(02.04.2008 23:20)

zum Inhaltsverzeichnis
zur Startseite
Impressum