3.2.1.  Allgemeine Bedeutung von Webservern

Grundsätzlich werden Daten im Internet immer von einem zentralen Punkt, dem Server, abgerufen, so dass sich das Internet in seiner Summe aus einer Vielzahl von Servern zusammensetzt.12

Da die Server somit den gesamten Datenverkehr abwickeln, bestimmen sie auch die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet.

Prinzipiell kann jeder einen Server bzw. Speicherplatz auf einem Server mieten. Oder seinen eigenen Computer so einrichten, dass er als Server fungiert. Bei dieser letzten Alternative stellen aber die meist geringen Uploadkapazitäten der überwiegend privaten Internetanschlüsse einen entscheidenden Engpass dar. Die Bezeichnung Upload meint eine Datenübertragung vom Bezugsstandpunkt weg, deren Gegenrichtung als Download bezeichnet wird. Ein Beispiel: A versendet eine Datei an B; diese Übertragung wird bei A als Upload und bei B als Download in Klammern bezeichnet.

Dem langsamen Uploadproblem versuchen so genannte Einklickhoster mit ihrem Geschäftsmodell zu begegnen. Als Einklickhoster seien bspw. erwähnt: www.megaupload.com, uploaded.to, www.cshare.de. Bei Einklickhostern handelt es sich um Http-Server, auf denen Kunden eigene Dateien speichern und somit für andere zum schnellen Download anbieten können. Zur Verdeutlichung sei die Vorgehensweise kurz erläutert: nachdem man seine gewünschten Dateien auf den Server des Einklickhosters hochgeladen hat, erhält man einen Downloadlink, den man nun an diejenigen weitergeben kann, denen man das Herunterladen der eigenen Dateien gestatten möchte. Bei einigen Betreibern von Einklickhostern ist es im Rahmen ihres Serviceangebots zudem möglich, E-Mails mit einer kurzen Mitteilung an diejenigen zu versenden, die später den Downloadlink erhalten sollen. Doch der Nachteil bei diesem Angebot besteht vor allem darin, dass keine Suchfunktionen für die gespeicherten Dateien und Daten existieren. Zudem begrenzen die Einklickhoster meist die Größe der Dateien, wobei der genaue Wert von Anbieter zu Anbieter variiert. In der Regel finanzieren sich die Einklickhoster durch Werbung und/oder eine kostenpflichtige Premiummitgliedschaft.

Generell werden die Nutzer von Einklickhostern aufgefordert, rechtlich bedenkliche Inhalte zu melden. Diese müssen dann von den Einklickhostern gelöscht werden, was natürlich auch Dateien beinhaltet, die das Urheberrecht verletzen. Doch da die Einklickhoster nicht selbst über ihre gespeicherten Inhalte entscheiden, sind sie auch nicht direkt für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Sie müssen jedoch illegal veröffentlichte Dateien entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Und auch das Prüfen externer Verzeichnisse sei ihnen zumutbar.13

12vgl.: o.V.: Was ist ein Webserver ? online: http://www.aidex.de/software/webserver/was-ist-ein-webserver.html(09.01.2008 00:40)

13vgl.: Ulbricht, Carsten: GEMA vs rapidshare: OLG Köln grenzt Mitstörerhaftung ein. Netzartikel vom 28.09.2007. online: http://www.rechtzweinull.de/ index.php?/archives/ 48-GEMA-vs-rapidshare-OLG-Koeln-grenzt -Mitstoererhaftung-ein.html(07.02.2008 15:55)

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