2.3.1.  Österreich

In Österreich ist das Kopieren legal erworbener Werke zum privaten Gebrauch und deren Weitergabe an enge Bekannte erlaubt. Das Verbreiten sowohl offline, von Person zu Person, sowie über das Internet, wovon ja Personen außerhalb des engeren Bekanntenkreises profitieren würden, ist untersagt, was somit auch für das Einstellen legaler privater Kopien in Tauschbörsen gilt. Zudem ist in Österreich selbst das reine Herunterladen aus Tauschbörsen nicht gestattet. Als strafrechtliche Maßnahmen werden Geldstrafen, bei schweren gewerblichen Verstößen Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt. Zivilrechtliche Konsequenzen sind unter anderem die Verpflichtung zur Unterlassung, das Löschen illegal heruntergeladener Inhalte, das Vernichten technischer Geräte, die für die Vervielfältigung eingesetzt wurden, sowie Schadenersatzzahlungen.19

19vgl.: o.V.: pro-music / der mythos kostenloser musik. online: http://www.pro-music.at/freemusic/filesharing.htm(23.01.2008 15:00)

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