7.2.2.  Politische Lösung

Bei all diesen Geschäftsmodellen ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Künstler eine ausreichende Vergütung bekommen. Hier setzt deshalb die Kulturflatrate an. Bei dieser sollen ebenso die Privatkopie und das private Umgehen von Kopierschutzverfahren erlaubt sein. Im Gegenzug wird aber eine Gebühr auf Internetanschlüsse und Computertechnik erhoben. Als Beispiel werden fünf Euro für eine DSL-Flatrate, ein Euro für einen zeitabhängigen ISDN-Anschluss und 50 Cent für einen nach Zeit berechneten analogen Internetanschluss sowie zweikommafünf Prozent des Kaufpreises auf privat genutzte Computerhardware genannt. Diese Gebühr soll von den Internetanschlussanbietern bzw. den Computerverkäufern abgeführt werden. Es bleibt den Anbietern freigestellt, die Kosten auf die Endkundenpreise umzulegen. Der Downloadhäufigkeit entsprechend sollen die Einnahmen direkt den Urhebern zu Gute kommen. Um festzustellen, welches Werk wie oft herunter geladen wurde, ist eine stichprobenartige Überwachung von Tauschbörsen möglich. Im Jahr 2003 hätten so bspw. 413 Millionen Euro generiert werden können. Die Rückgänge der Umsätze aus Tonträgerverkäufen sind zwar größer, jedoch müsse man nur 39 % davon ausgleichen, da dies die Kosten für die Aufnahmen, Teile der Werbung sowie die Vergütung der Urheber sind. Ein kleiner Teil der Einnahmen sollte aber auch in die Filmförderung fließen, obwohl in diesem Bereich die Verluste noch recht gering sind. Von Software-Produzenten, Buchautoren oder anderen ist in diesem Artikel aber nicht die Rede. Am besten wäre es, die Kulturflatrate international einzuführen; sie funktioniert jedoch auch auf europäischer Ebene oder für einzelne Länder.27

Ein Nachteil ist, dass die Gebühr von allen Computernutzern gleichermaßen gezahlt werden müsste, und zwar unabhängig davon, ob diese nun etwas herunterladen oder nicht. Das zweite Problem besteht dann in der Verteilung der Mittel. Es würde einer entsprechenden Institution bedürfen, die gleichzeitig auch relativ groß sein müsste. Zweifelhaft ist vor allem, ob die Downloadhäufigkeiten zudem annähernd richtig erfasst werden können.28 Wenn man nur eine Stichprobe erfasst, besteht immer das Risiko, dass seltener vertretene Künstler in dieser Stichprobe nicht berücksichtigt werden. Und bei der hohen Anzahl verschiedener P2P-Netze ist es auch nicht möglich, eine Gesamterhebung durchzuführen. Ich möchte in diesem Zusammenhang kurzer Hand an das Ownerfree-Filesystem erinnern. Möglicherweise gibt es noch zusätzliche Verzerrungen, wenn man nicht alle Netze überwacht. Denkbar wäre zwar auch eine Befragung der Nutzer, hier gibt es jedoch auch gewisse Anforderungen, damit diese repräsentativ ist. Zusammengefasst werden die Nachteile in einem Spiegel-Artikel von Gerd Gebhardt, er ist Vorsitzender der deutschen Phonoverbände und lehnt eine Kulturflatrate strikt ab: „

  1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine ,Kulturflatrate’ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber.
  2. Für die Umsetzung einer ,Kulturflatrate’ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt - kaum durchsetzbar.
  3. Mit einer ,Kulturflatrate’ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.
  4. Eine ,Kulturflatrate’ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.
  5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt heruntergeladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.
  6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?
  7. ,Tauschbörsen’ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.

Fazit

Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass - wie bisher auch - für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt - wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie bspw. bei der analogen Kopie aus dem Radio.”29

Dieser Artikel ist nun schon etwas älter, daher werde ich später noch ein paar aktuellere Meinungen heranziehen. Vorher möchte ich aber noch oben stehende Argumente kommentieren. Zu Punkt eins wäre anzumerken, dass es dem Urheber natürlich freigestellt bleibt, seine Werke für sich zu behalten. In diesem Fall können sie nicht in Tauschbörsen gelangen oder anderweitig genutzt werden. Die Urheber entscheiden zudem weiterhin über die Vermarktung ihrer Musik; es soll lediglich die Privatkopie erweitert werden. Bei Punkt drei stimme ich dem Autor teilweise zu: Die Situation für Downloadanbieter würde sich verschlechtern. Möglicherweise könnten sie aber auch weiterhin existieren, wenn sie einen (substantiellen) Mehrwert schaffen, den man in Tauschbörsen nicht bekommen kann. Damit bliebe jedoch die Frage offen, ob es sich überhaupt legitimieren ließe, für Downloads weiterhin Geld zu verlangen, da man dann praktisch doppelt bezahlen würde - einmal für die Kulturflatrate und zudem noch die Downloadgebühren. Ich vermute jedoch, dass der letzte Einwand kein Problem darstellen sollte. Festzuhalten bleibt also, dass es Downloadanbieter sicherlich schwerer haben werden. Man sollte jedoch nicht zu Gunsten einer kleinen Branche einen Weg einschlagen, der für viele andere deutlich schlechter ist, als es die derzeitigen Möglichkeiten erlauben. Zu den anderen Kritikpunkten habe ich mich bereits zuvor an verschiedenen Stellen geäußert. Zusammenfassend sei noch anzumerken, dass es in der Tat so ist, dass man nur Pauschalgebühren anwenden sollte, wenn der Markt nicht funktioniert, individuelle Abrechnungen also unpraktikabel sind. Nach meinen Recherchen lässt sich die Verbreitung von Informationsgütern nicht verhindern. Es bleibt jedoch die Frage, ob dies als ein Scheitern des Marktes zu werten ist oder ob es Geschäftsmodelle gibt, die dem entgegenwirken können. Der Unterschied dazwischen, ob man die Musik nun aus dem Radio aufnimmt oder über Tauschbörsen bezieht, ist - aus Gebührensicht - lediglich, dass beim Radio schon für das Hören gezahlt wurde, und dann für das Aufzeichnen nochmals die zweite Abgabe über die Leermedien erhoben wird.

Eingehen möchte ich ebenfalls noch auf die rechtliche Machbarkeit einer Abgabe auf Internetanschlüsse. In Paragraph 54 des Urhebergesetzes heißt es dazu: „

Vergütungspflicht für Vervielfältigung im Wege der Bild- und Tonaufzeichnung

(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, daß es durch Aufnahme von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragungen von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen nach § 53 Abs. 1 oder 2 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller

  1. von Geräten und
  2. von Bild- oder Tonträgern,

die erkennbar zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt sind, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die durch die Veräußerung der Geräte sowie der Bild- oder Tonträger geschaffene Möglichkeit, solche Vervielfältigungen vorzunehmen.”

Und in § 54d UrhG wird erläutert, wie hoch diese Vergütung sein darf: „

  1. Als angemessene Vergütung nach § 54 Abs. 1 und § 54a Abs. 1 und 2 gelten die in der Anlage bestimmten Sätze, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die Höhe der von dem Betreiber nach § 54a Abs. 2 insgesamt geschuldeten Vergütung bemißt sich nach der Art und dem Umfang der Nutzung des Gerätes, die nach den Umständen, insbesondere nach dem Standort und der üblichen Verwendung, wahrscheinlich ist.”

Nun wird das Internet ja bekanntlich dafür genutzt, Vervielfältigungen vorzunehmen, so dass nach § 54 UrhG eine Abgabe möglich wäre. Diese müsste dann aber nach § 54d UrhG dem Umfang der Nutzung - auch in Bezug auf die Kopien- entsprechen. Denn die jetzt schon mit Gebühren belegten Medien werden ja auch nicht nur zum Kopieren entsprechender Werke genutzt. Dem Anwenden der Regelung auf das Internet steht jedoch der § 19a UrhG entgegen, der eine öffentliche Zugänglichmachung von einer Genehmigung abhängig macht. Hier müsste dann wohl eine Gesetzesänderung her.

Doch die politische Durchsetzbarkeit dieser Änderung ist natürlich nicht gesichert. Um die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Durchsetzbarkeit einschätzen zu können, werde ich nun kurz die wichtigsten politischen Meinungen anführen. Die FDP lehnt eine Kulturflatrate grundsätzlich strikt ab.30 Unterstützung findet sie unter anderem bei der Grünen Jugend.31 Bei der SPD hingegen kann man sich eine Kulturflatrate zumindest vorstellen.32

Aber auch die Plattenfirma Warner ist für eine Kulturflatrate, allerdings nicht in der Form, dass alles nach Belieben kopiert werden kann, sondern lediglich Musik, die in einer spezifischen Datenbank registriert ist.33 Auch der Verband kanadischer Musiker unterstützt eine Kulturflatrate, wofür jedoch auch das kanadische Gesetz erst geändert werden müsste. Der Verband österreichischer Musikwirtschaft ist hingegen abgeneigt.34 Es gibt weiterhin eine Reihe von Interessensverbänden, die es sich zum Ziel genommen haben, eine Kulturflatrate durchzusetzen. Einer von ihnen ist die Campagne Fairsharing, welche die Kulturflatrate jedoch nur für audiovisuelle Medien einführen möchte.35

Persönlich bin ich der Auffassung, dass bei der Einführung einer Kulturflatrate darauf geachtet werden sollte, dass sie auf alle Bereiche angewendet wird. Da ja jetzt schon eine Abgabe auf Computer und beschreibbare CDs erhoben wird, die auch zum Speichern der heruntergeladenen Daten dienen, muss nicht zwangsläufig auch eine Gebühr auf Internetanschlüsse erhoben werden. Dann hätten wir aber die Schieflage, dass im Rundfunk gesendete und aufgezeichnete Werke stärker entlohnt werden. Man kann jetzt überlegen, ob das politisch sogar sinnvoll ist, da private Rundfunksender in der Regel eine Gewinnabsicht haben, was jedoch für Tauschbörsennutzer nicht zutrifft. Und in diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass man auf Tauschbörsen nicht die gleichen Verteilungsregeln anwenden darf wie auf andere Medien. Denn die aktuell erhobenen Gebühren werden laut eines Berichtes danach verteilt, wie oft entsprechende Werke verkauft bzw. im Radio gesendet werden. Ein Test zeigte jedoch, dass die dortigen Spitzenreiter selten in Tauschbörsen gehandelt werden. Demnach werden hauptsächlich solche Dateien übertragen, die nicht oder nur schwer erhältlich sind; diese profitieren jedoch am wenigsten von der Leermedienabgabe. Und ein solches Verhalten erscheint durchaus sinnvoll. Denn wenn man ein Lied dauernd im Radio hört, so kann man es auch von dort aufnehmen. Recht häufig heruntergeladen wurden auch solche Musikstücke, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden. Doch das Interesse an Filmen war noch weitaus größer als an Musik - aber auch hier wieder hauptsächlich an Filmen, deren Urheber nicht von der Abgabe profitieren. Weiterhin bekommen von den Verwertungsgesellschaften die Pornofilmer nur ein Prozent der Einnahmen; in diesem Test wurde ein entsprechend betitelter Film jedoch deutlich stärker nachgefragt. Getestet wurde nur mit Attrappen, d.h. mit Dateien, die zwar einen entsprechenden Namen trugen, jedoch nicht den angegebenen Inhalt enthielten. Es wurden zudem auch abgebrochene Downloads mitgezählt. Um die Gerechtigkeit zu erhöhen wurde vorgeschlagen, die Mittel direkt an die Künstlersozialkasse zu leiten oder damit ein Grundeinkommen für Künstler zu schaffen.36 Doch diese Lösungsvorschläge stellen auch kein Patentrezept dar, denn wenn man die Mittel ohne einen Verteilungsschlüssel an Künstler ausschüttet, besteht eventuell ein Anreiz, schnell ein Werk zu kreieren, um sich als Künstler anmelden zu können, damit man in den Genuss der Ausschüttungen kommt. Kunst im eigentlichen Sinne wird dadurch aber nicht geschaffen. Um dies zu vermeiden, könnte eine Kontrollinstanz verschiedene Informationsgüter fördern; dadurch schafft man aber eine Art Zensur.

Festzuhalten bleibt also, dass das Hauptproblem bei einer Kulturflatrate in der gerechten Verteilung der Mittel liegt. Um konsequent zu sein, müsste man eigentlich die komplette Leermedienabgabe abschaffen und gleichzeitig - wie schon beschrieben - das Kopieren über Tauschbörsen freigeben. Urheber müssten sich dann mittels innovativer Geschäftsmodelle Neues einfallen lassen, um Einkommen zu generieren. Wenn diese Modelle funktionieren, gäbe es keine Probleme einer Unterversorgung. Sollten Probleme auftreten, muss man rechtzeitig handeln und bspw. die Kulturflatrate einführen.

Von allen Möglichkeiten erscheint mir die Kulturflatrate jedoch noch am ehesten politisch durchsetzbar. Sie basiert auf dem aktuellen Verständnis des Urheberrechts. Für den Heimanwender bringt sie zunächst den Vorteil, dass er frei auf ein riesiges Datenarchiv zugreifen kann. Bei ständig fallenden Internetgebühren ist ein Aufschlag von fünf Euro sicherlich verschmerzbar. Wegen der Verteilungsproblematik ist allerdings unklar, ob damit wirklich mehr und bessere Werke entstehen.

Möglich ist es außerdem, die Leermedienabgabe weiterhin einzuziehen, sie jedoch für Dinge wie die Förderung von Musikschulen und Ähnliches einzusetzen. Künstlern wird es dadurch einfacher gemacht, Werke zu produzieren und man schafft dadurch keine Verzerrungen mehr. Man kann es aber auch so belassen und nur die Befugnisse bei der Privatkopie erweitern. Das künstliche Verknappen von Gütern würde einen zu großen Schaden anrichten, als dass man die aktuelle Praxis der Rechtedurchsetzung beibehalten könnte. Ohne Gesetzesänderung bliebe nur die Hoffnung, dass die Rechteverwerter die Sinnlosigkeit der Klagewellen erkennen und diese einstellen. Das würde dann zu einer Straffreiheit führen, die gesetzlich allerdings nicht garantiert ist.

Zum Abschluss möchte ich noch die Zusammenfassung einer Diskussion von Vertretern der Musikwirtschaft über ihre Zukunft präsentieren. Demnach wird der klassische CD-Vertrieb in Zukunft keine nennenswerten Ergebnisse mehr einbringen können. Es müssten vielmehr neue Geschäftsmodelle kreiert werden, beispielsweise durch Musikdownloads, die in Verbindung mit Konzertkarten oder Ähnlichem direkt auf die individuellen Wünsche des Kunden zugeschnitten sind. Die Musikindustrie müsse sich zu einem professionellen Vermarktungsapparat entwickeln, wobei sie aber noch viel zu lernen habe. Ein gänzliches Ende kommerziell vermarkteter Musik ist dabei eher unwahrscheinlich, denn es wird weiterhin den Wunsch nach einer Künstlervorauswahl aus einer großen Masse geben, die deutlich besser sind als der gewöhnliche Durchschnitt. Zudem bedarf es einer gewissen wirtschaftlichen Stärke, um diese auch über das Internet hinaus bekannt zu machen. Wer keine derartig vorausgewählte und vermarktete Musik hören möchte, wird es immer einfacher haben, entsprechende Alternativen im Internet zu finden.37

27vgl.: Tian: Kulturflatrate. Netzartikel vom 03.05.2005. online: https://www.attac.de/wissensallmende/basistext/alternativen1.php(29.04.2008 15:00)

28vgl.: Lange, Tobias: Gedanken zur Kulturflatrate. Netzartikel vom 26.02.2006 (12:02) online: http://www.einbecker.net/eingebeckert/gedanken-zur-kulturflatrate/(29.04.2008 15:20)

29Gebhardt, Gerd: Sieben Argumente gegen eine Kulturflatrate. Netzartikel vom 06.09.2004. online: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,316837,00.html(30.04.2008 16:00)

30vgl.: Beckedahl, Markus: Urheberrecht mit der FDP. Stellungnahme vom 05.10.2007 (20:57). online: http://netzpolitik.org/tag/fdp/(01.05.2008 02:20)

31vgl.: o.V.: UrheberInnenrechte? - Kulturflatrate! online: http://www.gruene-jugend.de/seiten/kongress/91287.html(02.05.2008 01:50)

32vgl.: o.V.: SPD diskutiert über Förderung der ,Kreativwirtschaft’. Netzartikel aus dem Oktober 2007. online: http://www.newstube.de/Business_und_Recht/Kreative_Zwischen_Selbstausbeutung_und_KSK/(02.05.2008 01:58)

33vgl.: o.V.: Warner Music steuert auf ,Kulturflatrate’ zu. Netzartikel vom 28.03.2008 (15:24). online: http://www.golem.de/0803/58665.html(02.05.2008 02:00)

34vgl.: o.V.: Songwriter-Verband fordert Filesharing-Pauschale. Netzartikel vom 09.12.2007 (10:10). online: http://derstandard.at/?url=/?id=3141466(02.05.2008 02:25)

35vgl.: o.V.: Die Kulturflatrate. online: http://www.fairsharing.de/ueber-uns/basicinh.php(02.05.2008 02:15)

36vgl.: Mühlbauer, Peter: Wie die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen verteilen - Teil 2: Die Stichprobe. In: heise.de, Artikel vom 11.05.2001. online: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7597/1.html(02.05.2008 15:00)

37vgl.: Päuser, Philipp: Die Musikindustrie diskutiert ihre eigene Zukunft - digital music forum west, LA. Netzartikel vom 16.10.2007 (12:23). online: http://blog.magix.com/de/archives/333-Die-Musikindustrie-diskutiert-ihre-eigene-Zukunft-digital-music-forum-west,-LA.html(02.05.2008 16:00)

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