2.3.5.  USA

In den USA muss eine Urheberschaft extra angemeldet werden. Um seine Urheberrechte auch in den USA oder anderen Ländern, in denen sie nicht automatisch gelten, sichern zu lassen, ist eine Kennzeichnung der Art "Copyright", „alle Rechte vorbehalten” oder aber die Verwendung des ©- Zeichens notwendig.24 Die Verbreitung geschützter Inhalte über Tauschbörsen ist dort ebenso untersagt, wie Gerichtsurteile zeigen.25

24vgl.: o.V.: Andere Schutzrechte. Netzartikel vom 22.12.2005. online: http://www.transfer.ethz.ch/patente/schutzrecht(25.01.2008 01:00)

25vgl.: Otto, Philipp: USA: Schwurgericht verhängt Rekordstrafe wegen Filesharing. Netzartikel vom 08.10.2007. online: http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=323&cHash=2f3b0b607a(25.01.2008 01:50)

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