2.3.3.  Frankreich

Auch in Frankreich dürfen geschützte Werke nicht ohne die Einwilligung des Rechteinhabers in Internettauschbörsen verbreitet werden. Eine von der französischen Regierung im Juli 2007 eingesetzte Kommission spricht sich zudem für härtere Strafen bei Urheberrechtsverletzungen aus. Die angedachten Maßnahmen sehen vor, eine Behörde zu schaffen, die auf Beschwerden der Rechteinhaber reagiert. An die Rechtsverletzer wird zunächst ein Warnschreiben gesendet, wobei die möglichen, vom Staat verhängten Maßnahmen bis zur Sperrung des Internetanschlusses führen können.

Weiterhin wird ein verringerter Mehrwertsteuersatz auf Kulturgüter gefordert, mit Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Musikanbieter keinen Kopierschutz mehr verwenden dürfen, und Filme sollen bereits sechs statt bisher siebeneinhalb Monate nach ihrem Kinostart als kostenpflichtige, legale Downloads angeboten werden. Die Vorschläge sollen noch im Laufe des Jahres 2008 als Gesetz umgesetzt werden.22

22vgl.: Otto, Philipp: Frankreich verschärft Maßnahmen gegen illegale Downloads. Netzartikel vom 09.12.2007. online: http://www.e-recht24.de/news/mp3/705.html(24.01.2008 15:00)

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